Allgemeine Vermittlungsbedingungen

    
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Allgemeine Vermittlungsbedingungen

der „Reisebüro Sonne & mehr Bochum GmbH“

1. VORBEMERKUNG
Die nachfolgenden Allgemeinen Vermittlungsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Reisebüro Sonne & mehr Bochum GmbH, Stensstraße 1-3, 44795 Bochum (nachfolgend „Reisevermittler„) und seinen Kunden (nachfolgend „Reisende„). Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB, die auf den zustande kommenden Reisevermittlungsvertrag Anwendung finden, und füllen diese aus.

Der Reisevermittler weist den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass Reiseverträge nicht mit dem Reisevermittler, sondern ausschließlich mit dem jeweils angegebenen Reiseveranstalter oder Leistungsträger (z.B. Hotel, Mietwagenanbieter, Fluggesellschaft) (nachfolgend insgesamt „Leistungserbringer“) unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, allgemeinen Beförderungsbedingungen und/oder sonstigen Tarifbestimmungen/Bedingungen (nachfolgend „Vertragsbedingungen„) des jeweiligen Leistungserbringers zustande kommen.

Zwischen dem Reisevermittler und dem Reisenden kommt lediglich ein Reisevermittlungsvertrag zustande. Gegenstand dieses Reisevermittlungsvertrages ist die Vermittlung von Pauschalreisen, verbundenen Reiseleistungen oder einzelnen Reiseleistungen (nachfolgend insgesamt „Reiseleistungen„). Daher gelten die nachfolgenden Bedingungen ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reiseleistungen erbracht werden. Die Vertragsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers werden vor der Reisebuchung zur Verfügung gestellt und müssen durch den Reisenden explizit bestätigt werden.

2. VERTRAGSBEZIEHUNGEN
2.1 Hauptvertrag
Der die Reiseleistung betreffende Vertrag (z.B. Reisevertrag, Beherbergungsvertrag, Beförderungsvertrag, Mietvertrag) kommt direkt zwischen dem Reisenden und dem Leistungserbringer zustande. Auf ihn finden die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen sowie die jeweiligen Vertragsbedingungen des Leistungserbringers Anwendung. Der Reisevermittler ermöglicht dem Reisenden vor Abschluss der Buchung die Kenntnisnahme der jeweils anwendbaren Vertragsbedingungen. Dem Reisenden wird empfohlen, sich diese Bedingungen sorgfältig durchzulesen, da sich hieraus wichtige, vertragsrelevante Informationen (z.B. Zahlungs-, Umbuchungs-, Rücktrittsbedingungen, Haftungsregelungen usw.) ergeben.

Vor dem Abschluss der Buchung werden dem Reisenden zusätzlich abhängig von der ausgewählten Reiseart das jeweilige Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden (bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen), die gesetzlichen Informationen im Rahmen der vorvertraglichen Unterrichtung (bei Pauschalreisen) und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt. Das Formblatt und die gesetzlichen Informationen im Rahmen der vorvertraglichen Unterrichtung müssen vom Reisenden vor Angebotsabgabe zur Kenntnis genommen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert werden. Die Vertragsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers werden insofern wirksamer Bestandteil des zu schließenden Vertrages über die Reiseleistungen.

2.2 Vermittlungsvertrag
Der Auftrag des Reisenden an den Reisevermittler, eine Reiseleistung zu vermitteln, kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege (E-Mail / Internet), mittels eines Buchungsauftrages, erfolgen. Der Vertragsabschluss kommt durch die Annahmeerklärung des Reisevermittlers zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Eine Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar.

Durch den Abschluss des Vermittlungsvertrages und die Vermittlung von Reiseleistungen wird kein Reisevertrag mit dem Reisevermittler begründet. Die vertraglich geschuldete Vermittlungsleistung des Reisevermittlers umfasst lediglich die ordnungsgemäße Vermittlung eines Vertrages zwischen dem Reisenden und dem ausgewählten Leistungserbringer (z.B. Reiseveranstalter, Bahnunternehmen, Hotelier, Mietwagenunternehmen, Reeder, Event-Veranstalter, Reiseversicherer und/oder der Fluggesellschaft) über die gebuchten Reiseleistungen.

Erklärt der Leistungserbringer, dass er die Reiseanmeldung nicht annehmen kann, besteht keinerlei Schadenersatzanspruch des Reisenden gegen den Reisevermittler.

Sofern besondere Wünsche im Rahmen der Buchung vom Reisenden gegenüber dem Reisevermittler geäußert werden und diese nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers sind, gibt der Reisevermittler keine Zusicherungen ab und übernimmt keine Haftung. Es handelt sich ausschließlich um eine unverbindliche Anfrage, durch die eine gebuchte Leistung nicht erweitert oder verändert wird.

3. ZAHLUNG
Die Zahlungsmodalitäten für die Zahlung des Reisepreises richten sich nach den jeweiligen Vertragsbestimmungen des Leistungserbringers der gebuchten Reiseleistung. Nähere Informationen, auch zu den angebotenen Zahlungsarten, sind je nach Reiseart den Angaben in der vorvertraglichen Unterrichtung und/oder der Bestätigung (insb. bei Buchung einer Pauschalreise) und/oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen.

4. REISEUNTERLAGEN
4.1 Nach Vertragsabschluss und – insbesondere bei Buchung einer Pauschalreise – nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises werden dem Reisenden die Reiseunterlagen (z.B. Bahnfahrkarten, Flugtickets als E-Tickets, Mietwagen- oder Hotel-Voucher) direkt vom Anbieter in der Regel per Post und/oder per E-Mail übersandt. Bei kurzfristigen Buchungen kann je nach Leistungserbringer auch eine Hinterlegung am Flughafenschalter erfolgen. Erfolgt eine Aushändigung durch den Reisevermittler, geschieht dies im jeweiligen Geschäftslokal des Reisevermittlers. Ein Versand der Reiseunterlagen auf dem Postweg durch den Reisevermittler erfolgt nur in Ausnahmefällen, auf ausdrückliches Verlangen des Reisenden und bei Übernahme des ausschließlichen Versendungsrisikos durch den Reisenden. Weitergehende Informationen zu den möglichen Formen der Zustellung ergeben sich aus den jeweils anwendbaren Vertragsbedingungen des Leistungserbringers.

4.2 Dem Reisenden wird empfohlen, die Reisebestätigung und die Reiseunterlagen umgehend nach Erhalt auf deren Richtigkeit hin zu überprüfen. Bei Vorliegen von Abweichungen sollten diese unverzüglich gegenüber dem jeweiligen Leistungserbringer angezeigt werden.

5. RÜCKTRITT, UMBUCHUNG, ERSATZPERSONEN

Nach Vertragsabschluss mit dem Leistungserbringer und vor Reisebeginn ist der Reisende jederzeit zum Rücktritt vom Hauptvertrag berechtigt. Darüber hinaus ist er berechtigt, einen Ersatzreisenden zu benennen. Die Voraussetzungen für vom Reisenden veranlasste oder gewünschte Vertragsänderungen (z.B. Benennung eines Ersatzreisenden oder Rücktritt) oder die Frage der Möglichkeit darüber hinausgehender Vertragsänderungen richten sich dabei ausschließlich nach den Vertragsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers. Vom Reisenden gewünschte Vertragsänderungen sind jeweils direkt an den Leistungserbringer der Reiseleistung zu übermitteln. Möglicherweise durch die Vertragsänderung entstehende zusätzliche Kosten richten sich ebenfalls nach den Vertragsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers und sind vom Reisenden an diesen zu entrichten.

6. VERGÜTUNG DES REISEVERMITTLERS
Der Reisevermittler ist berechtigt, nach ausdrücklicher Vereinbarung vom Reisenden für seine Vermittlungsleistungen eine gesonderte Vergütung zu verlangen. Der Reisevermittler kann auch ein Beratungsentgelt zur Erstellung eines individuellen Angebots erheben, das bei einer verbindlichen Buchung voll angerechnet wird. Die genaue Höhe des jeweiligen Entgeltes wird vor der Buchung genannt und im Rahmen der jeweiligen Buchung gesondert ausgewiesen. Bei einem Rücktritt vom Hauptvertrag wird dieses nicht zurückerstattet.

7. PASS- UND VISUMERFORDERNISSE SOWIE GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
7.1 Der Reisevermittler informiert den Reisenden im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen bei Buchung einer Pauschalreise über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten.

7.2 Der Reisende ist selbst für die Einhaltung der Pass- und Visumserfordernisse sowie der gesundheitspolizeilichen Formalitäten des Bestimmungslandes sowie für die rechtzeitige Beantragung und Beschaffung etwaig notwendiger Dokumente verantwortlich. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden, es sei denn die Nichtbefolgung ist durch ein Verschulden des Reisevermittlers bedingt.

7.3 Der Reisevermittler ist grundsätzlich nicht für die Beschaffung von Visa oder sonstigen notwendigen Dokumente oder Genehmigungen (z.B. ESTA-Genehmigung) verantwortlich. Der Reisende kann jedoch mit dem Reisevermittler ausnahmsweise eine ausdrückliche Vereinbarung über die Unterstützung bei der Beschaffung der notwendigen Visa, Dokumente oder Genehmigungen treffen. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages durch den Reisevermittler kann dieser ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Porto- und Telekommunikationskosten oder beauftragte Serviceunternehmen verlangen. Der Reisevermittler ist darüber hinaus berechtigt, für diese Tätigkeit selbst eine Vergütung zu fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.

7.4 Der Reisevermittler haftet jedoch auch in diesen Fällen nicht für die Erteilung von Visa oder sonstigen notwendigen Dokumenten oder Genehmigungen und/oder für deren rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände vom Reisevermittler schuldhaft verursacht worden sind.

8. REISEVERSICHERUNGEN
Eine Reiseversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. Der Reisevermittler empfiehlt allen Reiseteilnehmern den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Eine weitergehende Verpflichtung zur Information oder Beratung durch den Reisevermittler über weitere Versicherungsmöglichkeiten oder zu Versicherungsbedingungen besteht nicht.


9. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

9.1 Der Reisevermittler haftet weder für das Zustandekommen des Hauptvertrages über die Reiseleistung noch für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Reiseleistungen.

9.2 Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus der schuldhaften Verletzung der Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. Der Reisevermittler haftet auch für Schäden des Reisenden, die diesem durch einen technischen Fehler im Buchungssystem des Reisevermittlers entstehen, es sei denn der Reisevermittler hat den technischen Fehler nicht zu vertreten. Darüber hinaus haftet der Reisevermittler dem Reisenden für Schäden, die der Reisevermittler durch einen Fehler während des Buchungsvorganges verursacht hat, es sei denn, der Fehler ist vom Reisenden verschuldet oder wurde durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht.

9.3 Die Haftung als Reisevermittler für Nichtkörperschäden ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, es sei denn, der Reisevermittler hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Rechtswahl und Gerichtsstand
Der Reisevermittlungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Bei Streitigkeiten kann der Reisevermittler nur an seinem Sitz verklagt werden. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Reisenden/Anmelder ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage des Reisevermittlers richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Personen, die nach Abschluss des Vermittlungsvertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. In all diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.

10.2 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Vermittlungsbedingungen, hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit anderer Bestimmungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des abgeschlossenen Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des vermittelten Vertrages zur Folge. Ebenso führt die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des vermittelten Vertrages nicht zu einer Unwirksamkeit des mit dem Reisevermittler abgeschlossenen Vermittlungsvertrages.

10.3 Alternative Streitbeilegung
Wir weisen Sie darauf hin, dass der Reisevermittler nicht verpflichtet und nicht bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren (Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG unter www.ec.europa.eu/consumers/odr) vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Der Reisevermittler behält sich eine Teilnahme lediglich für den Einzelfall vor.

 

Reisevermittler: Reisebüro Sonne & mehr Bochum GmbH

Vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marion Schlotter

Stensstr. 1-3 in 44795 Bochum

Tel.: 0234 325 3373

Email: info@sonne-und-mehr.info

Stand: Juni 2018
Kanzlei Beiten Burkhardt